Dachdecker-Glossar — Fachbegriffe in der Schweiz
Stand: Quellen: Suva, BFS, Verbände der Branche
- Definition
- Dachdecker-Glossar — Sammlung der wichtigsten Fachbegriffe rund um Dachdecker in der Schweiz — von Normen und Verordnungen über technische Standards bis zu rechtlichen Grundlagen. Jeder Eintrag mit kurzer Definition und Verweis auf die autoritative Schweizer Quelle.
- Einträge:
- 10
- Sprache:
- Schweizer Hochdeutsch
- Stand:
- Mai 2026
- Gebäudehülle Schweiz
- Branchenverband der Schweizer Bedachungs- und Wandbekleidungsunternehmen mit rund 1'200 Mitgliedbetrieben. Herausgeber der technischen Merkblätter für das Dachhandwerk.
- Unterdach
- Zweite, wasserführende Schicht unter der eigentlichen Dacheindeckung. In der Schweiz ab einer Dachneigung unter 30° zwingend regensicher auszuführen.
- Biberschwanzziegel
- Traditioneller flacher Tonziegel mit halbkreisförmigem unterem Abschluss. In Schweizer Altbauten und denkmalgeschützten Gebäuden weit verbreitet.
- Spengler
- Handwerker für Dachentwässerung, Blechabdeckungen und Fassadenverkleidungen aus Metall. In der Schweiz oft im selben Betrieb wie der Dachdecker tätig.
- Photovoltaik-Indach
- PV-Module, die anstelle herkömmlicher Ziegel direkt in die Dachhaut integriert werden. In der Schweiz bei Neubauten und Sanierungen zunehmend nachgefragt.
- Suva
- Schweizerische Unfallversicherungsanstalt. Sie versichert in der Schweiz rund die Hälfte aller Arbeitnehmenden gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle und ist zuständig für Arbeitssicherheit auf Baustellen.
- MWST (Mehrwertsteuer Schweiz)
- Schweizer Konsumsteuer mit Normalsatz 8,1 % (seit 2024), reduziertem Satz 2,6 % und Sondersatz 3,8 % für Beherbergung. Unternehmen mit über CHF 100'000 Jahresumsatz sind MWST-pflichtig.
- QR-Rechnung
- Seit 2020 gültiger Schweizer Standard für Zahlungsabwicklung. Ersetzt den alten Einzahlungsschein (ESR) durch einen Swiss-QR-Code, der alle Zahlungsinformationen enthält und per Banking-App eingescannt werden kann.
- Werkvertrag (OR Art. 363 ff.)
- Vertrag, in dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werks und der Besteller zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Gesetzliche Grundlage für Handwerkeraufträge in der Schweiz.
- Offerte
- Verbindliches schriftliches Angebot eines Handwerkers über Leistung, Material und Preis. In der Schweiz üblicherweise 30 Tage gültig, sofern nicht anders vermerkt.
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