Dachdecker-Glossar — Fachbegriffe in der Schweiz

Stand: Quellen: Suva, BFS, Verbände der Branche

Definition
Dachdecker-GlossarSammlung der wichtigsten Fachbegriffe rund um Dachdecker in der Schweiz — von Normen und Verordnungen über technische Standards bis zu rechtlichen Grundlagen. Jeder Eintrag mit kurzer Definition und Verweis auf die autoritative Schweizer Quelle.
Einträge:
10
Sprache:
Schweizer Hochdeutsch
Stand:
Mai 2026
Gebäudehülle Schweiz
Branchenverband der Schweizer Bedachungs- und Wandbekleidungsunternehmen mit rund 1'200 Mitgliedbetrieben. Herausgeber der technischen Merkblätter für das Dachhandwerk.
Unterdach
Zweite, wasserführende Schicht unter der eigentlichen Dacheindeckung. In der Schweiz ab einer Dachneigung unter 30° zwingend regensicher auszuführen.
Biberschwanzziegel
Traditioneller flacher Tonziegel mit halbkreisförmigem unterem Abschluss. In Schweizer Altbauten und denkmalgeschützten Gebäuden weit verbreitet.
Spengler
Handwerker für Dachentwässerung, Blechabdeckungen und Fassadenverkleidungen aus Metall. In der Schweiz oft im selben Betrieb wie der Dachdecker tätig.
Photovoltaik-Indach
PV-Module, die anstelle herkömmlicher Ziegel direkt in die Dachhaut integriert werden. In der Schweiz bei Neubauten und Sanierungen zunehmend nachgefragt.
Suva
Schweizerische Unfallversicherungsanstalt. Sie versichert in der Schweiz rund die Hälfte aller Arbeitnehmenden gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle und ist zuständig für Arbeitssicherheit auf Baustellen.
MWST (Mehrwertsteuer Schweiz)
Schweizer Konsumsteuer mit Normalsatz 8,1 % (seit 2024), reduziertem Satz 2,6 % und Sondersatz 3,8 % für Beherbergung. Unternehmen mit über CHF 100'000 Jahresumsatz sind MWST-pflichtig.
QR-Rechnung
Seit 2020 gültiger Schweizer Standard für Zahlungsabwicklung. Ersetzt den alten Einzahlungsschein (ESR) durch einen Swiss-QR-Code, der alle Zahlungsinformationen enthält und per Banking-App eingescannt werden kann.
Werkvertrag (OR Art. 363 ff.)
Vertrag, in dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werks und der Besteller zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Gesetzliche Grundlage für Handwerkeraufträge in der Schweiz.
Offerte
Verbindliches schriftliches Angebot eines Handwerkers über Leistung, Material und Preis. In der Schweiz üblicherweise 30 Tage gültig, sofern nicht anders vermerkt.

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